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Fragen rund um die Erwerbsminderungsrente

Wichtiger Hinweis: Bei Fragen bitte immer an die Rentenversicherung wenden! Detailinformationen zur eigenen Rentensituation bei der Rentenversicherung, bei einem niedergelassenen Rentenberater oder möglicherweise beim Bürgeramt, bei den Versichertenältesten abfragen.

Hier werden nur Einstiegsfragen angerissen. Rentenfragen sind sehr kompliziert. Keiner will ein böses Erwachen erleben, weil Beträge nicht stimmen oder weil Ansprüche anders berechnet wurden.

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Was versteht man unter Erwerbsminderungsrente?

Erwerbsminderungsrente ist die Rente, die man erhält, wenn man nicht mehr arbeiten kann und das Krankengeld/Arbeitslosengeld ausgeschöpft hat. Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der Rentenversicherung. Was ist mit Kosten, die mit der Krankenbehandlung verbunden sind?

Zugangsweg zur Erwerbsminderungsrente?

Der gängige Zugangsweg zur Erwerbsminderungsrente ist über die Reha. Das Reha-Verfahren dient dazu, das Leistungsvermögen zu prüfen und zu schauen, wie die Weichen für die Zukunft gestellt werden können.

Wenn alle Entgeltersatzleistungen ausgeschöpft sind und es in die Rente geht, ist die Reha ein guter Ort, um dort möglicherweise den Rentenantrag zu stellen. Dort kann man sich die entsprechenden gutachterlichen Stellungnahmen besorgen, die man braucht, um eine Rente inhaltlich durchzusetzen. In der Reha muss ein/e Sozialmediziner/in eine sozialmedizinische Begutachtung durchführen und in dieser stehen die Empfehlungen für die Rentenversicherung. Über die Rente entscheidet die Rentenversicherung (die Sozialmediziner bei der Rentenversicherung) und die berufen sich zum Teil auf das Reha-Gutachten. Diese Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeiten sollte man nutzen.

Wichtig: Der Reha-Abschlussbericht ist ein wichtiges sozialmedizinisches Gutachten!

Formen der Erwerbsminderungsrente

Wenn die Erwerbsminderungsrente beantragt wird, kann nicht eine bestimmte Form beantragt werden. Welche Form man bekommt, entscheiden die Sozialmediziner. Die Erwerbsminderungsrente gibt es befristet oder unbefristet, als volle Rente oder als Teilrente.

Teilrente oder Vollrente?

Bei der Teilrente ist die Voraussetzung, dass das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zwischen drei und sechs Stunden liegt.

Liegt das Leistungsvermögen über sechs Stunden, besteht kein Rentenanspruch, da man auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in der Regel voll einsetzbar ist.

Unter drei Stunden besteht ein Anspruch auf Vollrente.

Befristetet oder unbefristet?

In der Regel werden erst befristete Renten genehmigt. Natürlich gibt es bei schweren Erkrankungsverläufen Ausnahmefälle. Wenn prognostisch klar ist, dass jemand nicht mehr arbeiten kann, werden sehr früh unbefristete Renten gewährt.

Weichen stellen in der Reha

Wichtig ist, dass man sich bereits in der Reha Gedanken über den Reha-Abschlussbericht macht. Was bedeutet es wirtschaftlich, wenn man in eine Erwerbsminderungsrente kommen würde? In der Reha sollte man gemeinsam mit den Ärzten nach Wegen suchen, damit die Situation im Arztbrief auch entsprechend dargestellt wird.

Da man keine bestimmte Form der Erwerbsminderungsrente beantragen kann, sollte man unbedingt die gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, um die Weichen zu stellen. In der Reha hat man die Möglichkeit mit den behandelnden Ärzten zu sprechen und den Kontakt zu den Sozialmedizinern zu nutzen, um das Geschehen aktiv mitzugestalten.

Arbeitsverhältnis bei befristeter Vollrente

Beispiel: Man bekommt eine volle Erwerbsminderungsrente für drei Jahre. Was passiert mit dem bestehenden Arbeitsverhältnis? Der Arbeitsvertrag in einem Beschäftigungsverhältnis bleibt während der Zeit der Erwerbsminderungsrente bestehen – aber er ruht. Wenn die Befristung beendet ist, kann man wieder zurück, aber man hat keinen Anspruch auf den gleichen Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber muss einen adäquaten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.

Arbeitsverhältnis bei Teilerwerbsminderungsrente

Bei einer Teilerwerbsminderungsrente ist es komplizierter. Da kommt es auf die Möglichkeiten der Arbeitgeber an. Große Arbeitgeber mit einer höheren Mitarbeiterzahl haben weniger Probleme. Diese müssen einen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung stellen. Die Höhe des Zuverdienstes und die damit verbundenen Arbeitsstunden werden individuell berechnet. Man arbeitet diese Stunden und bekommt eine ergänzende Teilrente. Hilfreich sind Gespräche mit dem Personalrat, mit dem Betriebsrat, mit der Personalabteilung im Rahmen von BEM (betriebliches Eingliederungsmanagement).

Wichtig! Sich rechtzeitig informieren: Was bedeuten entsprechende Schritte für mich? Was bedeutet ein Reha-Abschlussbericht für mich? Und wie ist das in einem Unternehmen machbar? Sind meine Vorgesetzten bereit mich zu unterstützen? Gibt es Arbeitsmöglichkeiten? Es gibt in unterschiedlichen Arbeitsfeldern unterschiedliche Möglichkeiten: Im gewerblichen Bereich (z. B. auf dem Bau) gibt es nicht so viele Gestaltungsmöglichkeiten wie im kaufmännischen Bereich (z. B. im Büro). Aber man sollte immer versuchen, das Geschehen aktiv mitzugestalten.

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