Wiedereingliederung für Schüler, Studenten, Azubis,  nach einer Krebserkrankung

(Lesedauer: 3 Minuten)

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Interview mit Jürgen Walther, Leiter des Kliniksozialdienstes NCT, Universitätsklinikum Heidelberg

Wem muss ich Bescheid sagen, wenn ich als Schüler krank werde?

Bei den Schülern ist es in der Regel natürlich die Schule, die informiert werden muss.

Versicherungsrechtliche Fragen sind bei Schülern normalerweise geklärt. In der Regel sind sie über die Familie versichert.

Die andere Frage ist, wie es in der Schule weiterläuft. Wie kann man noch am Unterricht teilnehmen und wie kann das unterstützt werden? Wenn eine Prüfung ansteht, muss geklärt werden, wie jemand z. B. an die Unterrichtsmaterialien und die Prüfungsfragen kommt. Von daher wäre ein relativ offener Umgang mit Schule, Schulträger, Lehrer und Klassenkameraden sinnvoll. Ein gutes Vertrauensverhältnis zu anderen Schülern wäre von Vorteil um die Kontakte aufrechtzuerhalten und die Schulsituation möglichst gut bewältigen zu können während der Zeit der Erkrankung. Wenn die Möglichkeit besteht, über Videokonferenzen an der Schule teilzunehmen wirkt sich das auf jeden Fall positiv aus. Das hat natürlich den Vorteil, dass man zum einen nicht den ganzen Lernstoff nachholen muss und zum anderen wird die soziale Ebene nicht vernachlässigt. So kann man den Kontakt halten und man ist zudem mit anderen Themen als der Krankheit beschäftigt.

Zudem besteht die Möglichkeit der Beschulung in der Kinderklinik. Im Einzelfall gibt es auch Möglichkeiten durch Hausunterricht/-lehrer  je nachdem, was die Krankheitssituation erfordert. Infos dazu gibt es u.a. von der Deutschen Kinderkrebsstiftung.

Wie kann man als Student die Chancen erhöhen um im Arbeitsleben Fuß zu fassen?

Das hängt von der individuellen Situation ab, je nachdem was man studiert hat und wie man die Erkrankung verkraftet hat. Von der sozialrechtlichen Seite gibt es die Möglichkeit einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Über das Schwerbehindertenrecht hat man in bestimmten Bereichen eine Bevorzugung bei der Einstellung. Bei Stellenausschreibungen wird auch erwähnt, dass schwerbehinderte Bewerber bevorzugt werden. Das kann ein Vorteil sein, wird aber auch manchmal als Nachteil empfunden. Das muss man im Einzelfall diskutieren. Wir raten eher behutsam dazu, dass man das macht und abseits von der rechtlichen und sozialrechtlichen Seite ist es natürlich eine Frage von der Haltung wie man damit umgeht. Eine schwere Erkrankung bewältigt zu haben ist auch ein Qualifikationsmerkmal. Wenn man trotz einer schweren Erkrankung ein Studium erfolgreich abgeschlossen hat und das offen kommunizieren will, kann das vorteilhaft sein.

Wenn man auf dem Arbeitsmarkt keinen Fuß fassen kann, besteht vielleicht die Möglichkeit mit einem Praktikum einzusteigen. Frühzeitig Kontakte knüpfen schadet nie. Das kommt auch auf den Studiengang an. Ist es möglich frühzeitig in die Praxis zu gehen, bietet sich das an.

Wenn man bereits mit Abschlussarbeiten im Unternehmen beschäftigt ist, ist es sinnvoll, offen die Situation zu kommunizieren und trotzdem am Ball zu bleiben.

Was unbedingt geklärt werden muss, ist wie man an die Unterrichtsmaterialien kommt, wenn man in Behandlung ist oder wie man eventuell an Vorlesungen weiter teilnehmen kann (Videokonferenzen).

Ob man möglicherweise Härtefallregelungen in Anspruch nimmt, kann man frühzeitig mit den Praktikantenämtern, mit den Studentenwerken, mit den Sekretariaten klären. (An den meisten Universitäten gibt es Beratungsstellen für Student*innen mit Behinderung. Die beraten und helfen in einer Krankheitssituation.)  Das ist von Uni zu Uni häufig unterschiedlich. Wichtig ist früh den Kontakt zu suchen. Nicht dass versehentlich ein Urlaubssemester genommen wird, sondern dass wirklich klar ist, dass man auf Härtefallregelung geht. Wichtig ist dies rechtzeitig zu beantragen. Da hat man unter Umständen das Recht auf Verlängerung von Prüfungszeiten, hat andere Vorteile und kann die Regelstudienzeit einhalten. Weitere Konsequenz ist, dass das Urlaubssemester auf die Höchstförderungsdauer vom BAföG Anspruch angerechnet wird. Da kann man sich ein Eigentor schießen, wenn das nicht beachtet wird. Also frühzeitig zum Studentensekretariat gehen und sich informieren.

Was ist für Azubis wichtig, wenn sie krank werden?

Auch bei Auszubildenden müssen wieder beide Ebenen betrachtet werden: Wie sieht es versicherungsrechtlich aus? Wie alt ist jemand? Ist er noch über die Familie versichert?

In der Regel sind Auszubildende selbst versichert, weil sie ein Gehalt bekommen. Krankenversicherung, Rentenanspruch, und möglicherweise Anspruch auf Leistung aus der Arbeitslosenversicherung entstehen aus dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.

Wenn die versicherungsrechtlichen Fragen geklärt sind, muss man schauen wie man seine Ausbildung beenden kann. Welche Vorgaben gibt es von den Kammern? Wie lange kann eine Ausbildung möglicherweise unterbrochen werden? Ist das möglich, ohne dass die Qualität der Ausbildung zu stark leidet? Wie weit gehen die Betriebe mit? Man sollte den Ausbildungsbetrieben die Situation offen darlegen um gemeinsam einen Weg zu finden.

Für Auszubildende gilt natürlich auch das Schwerbehindertenrecht. Man kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen und hat dadurch einen erweiterten Kündigungsschutz.

In der Berufsschule ist es häufig möglich, über neue Medien in Kontakt zu bleiben. Auf jeden Fall sich rechtzeitig mit dem Ausbildungsmeister und der Berufsschule auseinandersetzen und überlegen, wie man am Unterricht/Vorlesung teilnehmen kann.

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