Banner "Money Money Money" zum Thema Sozialrecht

Reha bei Krebs: Häufige Fehler und Fragen

  • Warum soll ich in eine Reha, wenn ich krank war?
  • Wem steht eine Reha überhaupt zu?
  • Wie wird die Reha beantragt und wer zahlt sie?
  • Darf Jemand aus der Familie mit in die Reha?

Diese und viele weitere Fragen beantworten wir in diesem kurzen Film mit unseren weit bekannten Experten Jürgen Walther und Jens Stäudle.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Sinn der Reha

Warum soll ich in eine Reha, wenn ich krank war?

Reha: Anspruch für Menschen, die im Erwerbsleben stehen. Wird für Rentenversicherte von der Rentenversicherung gezahlt, mit dem Ziel, die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen.

Bei onkologischen Erkrankungen kommen weitere Aspekte hinzu:

  • Mit der Situation klarzukommen, Stabilisierung der Situation
  • Edukative Aspekte: Dinge über die Erkrankung lernen
  • Bewältigung: wie geht man mit der Erkrankung um?
  • Fit gemacht zu werden für den Alltag und das Erwerbsleben

Der Schwerpunkt liegt auf der Herstellung des Leistungsvermögens. Wie ist der aktuelle Leistungsstand? Was hat sich verändert durch die Erkrankung?

Der Leistungsträger für eine Reha-Maßnahme ist bei gesetzlich Versicherten die Rentenversicherung.

Wem steht eine Reha zu?

Jedem Patienten, der eine Operation, Chemotherapie, Immuntherapie, Strahlentherapie etc. durchgemacht hat.

Ist die Reha ein Anschlussheilverfahren, wird sie in der Regel von den Sozialdiensten der Kliniken oder den ambulanten Arztpraxen eingeleitet.

Verschiedene Formen der Reha

Es gibt die Anschlussheilbehandlung, die innerhalb einer bestimmten Frist nach Ende der Therapie durchgeführt werden muss und die sogenannte Nach- und Festigungskur, oder onkologische Heilbehandlung. Für diese gibt es andere Zeiträume, in denen diese beantragt und durchgeführt werden kann.

Wie wird die Reha beantragt?

Man hat eine schwere Krankheit hinter sich, die Therapie ist beendet, es geht bergauf. Idealerweise kommt der behandelnde Arzt, der Sozialdienst oder der Onkologe im Krankenhaus am Ende der Behandlung auf den Patienten zu und unterstützt bzw. das Verfahren wird von den Ärzten oder den Krankenhäusern eingeleitet.

Bei Patienten, die ambulant behandelt werden, ist kein Sozialdienst da. In diesem Fall müssen sich die Patienten selbst um die Reha kümmern.

Dauer und Fristen der Reha?

Eine Reha dauert in der Regel drei Wochen (21 Tage). Wird eine Anschlussheilbehandlung durchgeführt, in Trägerschaft der Rentenversicherung, muss diese innerhalb einer bestimmten Frist (im Schnitt 14 Tage bis fünf Wochen nach Ende der Behandlung) angetreten werden. Das bedeutet, dass man die Reha rechtzeitig beantragen muss.

Auf eine Reha kann anschließend eine stufenweise Wiedereingliederung folgen. Je nachdem wie es dem betreffenden Menschen geht, kann dieser möglicherweise zurück ins Arbeitsleben.

Darf Familie, Partner/in mit in eine Reha?

In der Regel NEIN. Um eine Reha durchzuführen, muss man rehafähig sein, das heißt mobil auf Stationsebene. Auch ein/e Rollstuhlfahrer/in kann natürlich eine Reha durchführen. Der Mensch muss aber die Behandlungsräume selbständig erreichen, muss sich selbst versorgen können, waschen, anziehen, Grundpflege eigenständig durchführen können.

Bei Partnern, Familie oder Kindern gibt es Ausnahmeregelungen, z.B. wenn die Familie sehr belastet ist. Das sind aber meist sehr aufwändige Verfahren, da verschiedene Kostenträger im Boot sind. Die Regel ist es nicht, es kann aber im Einzelfall organisiert werden, wenn es eine gute Begründung gibt.

Selbstzahlende Begleitperson

Zahlt man selbst, hat man mehr Möglichkeiten. Man kann als selbstzahlende Begleitperson zu einer Reha mitfahren. Die Möglichkeit besteht in den meisten Häusern. Über die eigene Krankenkasse kann man sich im Rahmen einer ambulanten Badekur eigene Anwendungen besorgen. Aber eigentlich ist es so, dass man die Reha allein durchführt.

Mitnahme von Kindern im Rahmen der Haushaltshilfe

Große Ausnahme natürlich: Mütter mit Kindern. Da gibt es die Möglichkeit, die Kinder im Rahmen der Haushaltshilfe mitzunehmen. Man beantragt eine Haushaltshilfe zur Versorgung der Kinder. Die Kinder dürfen mit und das ist quasi der Ersatz für die Haushaltshilfe.

Wichtig zu wissen ist, dass Kinder nicht in alle Einrichtungen mitgenommen werden können. Zudem braucht man Einrichtungen, die ein gutes Angebot für Kinder haben. Die Mütter müssen ihre Kinder gut versorgt wissen. Wenn sich die Mütter zusätzlich um ihre Kinder kümmern müssen, ist es schwierig folgende Fragen für sich zu klären: Wo stehe ich momentan? Wie ist mein Leistungsvermögen? Wie sieht mein Lebensplan aus?

Wie viele Rehas bekommt man?

Man ist wieder im Berufsleben und merkt, dass man noch schlapp ist. In welchem Zeitrahmen kann nochmal ein Antrag gestellt werden?

Es gibt die Möglichkeit bis zum Abschluss des ersten Jahres (nach Ende einer Primärbehandlung) eine weitere Reha zu beantragen. Die Zahl der Rehas ist entsprechend der Richtlinien nicht begrenzt. Die Frage ist, ob sie medizinisch notwendig ist, aber die Zeiträume sind beschrieben. Das heißt erst die Anschlussheilbehandlung vier bis fünf Wochen nach Ende der Therapie, dann eine weitere Reha bis zum Ende des ersten Jahres. Wenn aufgrund der onkologischen Therapie oder des Eingriffs noch Funktionseinschränkungen vorhanden sind, dann bis zum Abschluss des zweiten Jahres.

Wurde man kurativ behandelt, ist der Anspruch auf onkologische Reha-Maßnahmen ausgeschöpft. Hier gibt es in Abständen von vier Jahren eventuell die Möglichkeit eine normale medizinische Reha-Maßnahme zu beantragen. Hierfür muss die Voraussetzung dementsprechend medizinisch nachgewiesen werden.

Wann macht eine Reha keinen Sinn?

Problematisch ist es immer, wenn Patienten in die Reha geschickt werden und eigentlich keine Reha machen möchten. Manche wollen direkt zurück an den Arbeitsplatz oder sagen sich, dass sie einen anderen Lebensplan entworfen haben oder unter Umständen gar nicht mehr arbeiten möchten. Das hängt immer sehr stark mit den eigenen Lebensplänen zusammen.

In der Onkologie ist es schwer, weil es unabhängig von den tatsächlichen Funktionseinschränkungen darum geht, das Belastungserleben zu verarbeiten und sich an die neue Situation zu gewöhnen. Mit dem Ziel wieder in das Erwerbsleben zurückzukehren, sollte das Leistungsvermögen getestet und wiederhergestellt werden.

Oftmals kann man sich der Reha aber nicht entziehen da die Leistungsträger (Krankenkassen oder Arbeitsämter, wenn man Arbeitslosengeld bezieht) auffordern können, eine Reha zu beantragen.

Krankheitsspezifische bzw. altersspezifische Reha-Einrichtungen

Für junge Patienten gibt es in Deutschland Einrichtungen, die speziell für Kinder oder junge Erwachsene mit einer Krebserkrankung vorgesehen sind. In diesen Einrichtungen wird auf die speziellen Lebensthemen anders eingegangen. Es gibt auch spezielle Rehas für Brustkrebspatientinnen. Diese Häuser haben sich auf die Behandlung von jungen Brustkrebspatientinnen spezialisiert.

Wichtig ist es, sich beim Sozialdienst oder im Internet zu informieren. Nicht einfach einen Reha-Antrag unterschreiben, in dem standardmäßig eine Einrichtung vorgesehen ist.

Logo der Stiftung

Ein Projekt der Strube Stiftung

© Strube Stiftung | 2024